An der JHV der Arbeitsgemeinschaft können, neben den Vorständen der Mitgliedsvereine, auch interessierte Vereinsmitglieder teilnehmen. Voraussetzung: Anmeldung beim Vorstand der ARGE bis zum 12.03.2025.
An der JHV der Arbeitsgemeinschaft können, neben den Vorständen der Mitgliedsvereine, auch interessierte Vereinsmitglieder teilnehmen. Voraussetzung: Anmeldung beim Vorstand der ARGE bis zum 12.03.2025.